Fördermittel Haus

Was kann bei einem Umbau alles gefördert werden?

Gerade in Zeiten, in denen Sie auf der Bank nur niedrige Zinsbeträge für Ihr Erspartes erhalten, lohnt es sich am meisten, in die eigenen vier Wände zu investieren. Noch mehr lohnt es sich, wenn Sie dazu noch Fördermittel in Anspruch nehmen.
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Solarthermie - Heizen und Warmwasserbereitung durch Sonnenenergie

Thermische Solarkollektoranlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern werden von dem BAFA gefördert.

Dazu gehören die Errichtung oder Erweiterung von Solar­kollektor­anlagen zur Warm­wasser­bereitung, zur Raum­heizung, zur kombinierten Warm­wasser­bereitung mit Raum­heizung, zur solaren Kälte­erzeugung und zur Bereit­stellung von Prozess­wärme.

Es gibt den Ergänzungs­kredit vom KfW-Programm 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungs­anlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.

Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.

Photovoltaik - Strom erzeugen durch Sonnenenergie

Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert – auch bei Photovoltaik.

Unter der Programmnummer 270 fördert die KfW Investitionen in erneuerbare Energien, die der Stromerzeugung dienen, mit einem sehr günstigen Darlehen. Dazu gehören Anlagen für z.B. Sonne, Wasser und Wind sowie KWK-Anlagen.

Tipp: Unter dem KfW-Programm 275 fördert die KfW Investitionen in Photovoltaik-Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen.

Dämmung des Dachs

Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Dachdämmung Ihres Hauses dem aktuellen Dämmstandard anpassen.

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Hierfür können Sie das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) benutzen.

Um förderberechtigt zu sein, muss für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.

Altersgerechte Assistenzsysteme (AAL)

Altersgerechte Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesteuerungen werden von der KfW mit einem Darlehen oder einem Investitionszuschuss gefördert.

Gefördert werden neben Bedienungen und Steuerungen für Türen, Rollläden, Heizung oder Licht auch Aspekte zur Sicherheit. Panikschalter und Wasser-, Rauch- oder Einbruchmelder, Kameras und automatische Geräteabschaltungen fallen unter diese Kategorie.

Nutzen Sie KfW Programm 159, um ein Kredit / Darlehen für diese Maßnahmen zu erhalten oder KfW Programm 455-b, um die Zuschussvariante in Anspruch zu nehmen.

Änderungen von Raumzuschnitten

Der benötigte Bewegungsradius steigt im Alter. Änderungen am Raumzuschnitt werden gefördert.

Um sich im Alter ohne Einschränkungen bewegen zu können, wird ausreichend Platz benötigt. Viele ältere Badezimmer lassen aber gerade diese Bewegungsfreiheit außer Acht. Diese Änderung von Raumzuschnitten ist im Programm altersgerechtes Umbauen der KfW berücksichtigt worden und somit förderbar.

Die richtigen Förderprogramme dazu sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Übrigens ist es auch möglich andere Wohnräume von der Raumgeometrie her förderfähig anzupassen – nicht nur das Badezimmer.

Einbau von Stützgriffen sowie von Reling- und Haltesystemen

Abstützen und Festhalten wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger – aber woran? Hier wird gefördert!

Im Alter wird es immer schwieriger sich sicher zu bewegen. Aus diesem Grund decken die Programme der KfW-Programm auch Stütz- und Haltesysteme mit ab. Dazu gehören Badewannengriffe für den sicheren Einstieg wie auch Wandhaltegriffe zum Abstützen. Auch ein Relingsystem mit Duschsitz fällt unter diese Kategorie.

Die passenden Programme dafür sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Hinweis: Diese Förderung ist nicht auf Sanitärräume beschränkt.

Austausch von Sanitärobjekten

Es ist es möglich, für die Modernisierung von Sanitärobjekten Fördermittel zu beantragen.

Sanitärräume haben im KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ einen besonderen Stellenwert. Sie können sich mit diesem Programm zum Beispiel die Modernisierung von Sanitärobjekten fördern lassen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Einbau einer bodenebenen Duschwanne, um besser in die Dusche zu gelangen.
  • Austausch eines normalen WC gegen eine Variante, die höher liegt, um besser Aufstehen zu können.
  • Wechsel des Waschtisches gegen eine unterfahrbare Version.
  • Anbringung von elektronischen Wannensteuerungen oder berührungsfreien Armaturen – je nach Anforderungsbedarf.

Die passenden Programme für solche Vorhaben sind das KfW-Programm 159 (Kreditvariante) oder das KfW-Programm 455-b (Zuschussvariante). Hinweis: Selbstverständlich können Sie auch mehrere Sanitärobjekte auf einmal ändern lassen.

Einbau eines Lüftungssystems

Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen.

Generell sollten Sie dies immer zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden in den meisten Fällen nicht mehr gegeben.

Um dieses Vorhaben förderfähig zu realisieren, wählen Sie einfach das KfW-Programm 159 (Darlehen) oder das KfW-Programm 455-b (Zuschuss)

Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.

Einbau von Gegensprechanlagen

Gegensprechanlagen fallen unter den förderfähigen Aspekt Sicherheit des Bereichs „Altersgerecht Umbauen“.

Nicht nur Gegensprechanlagen werden von der KfW gefördert. Auch Rufsysteme bzw. Notrufvorrichtungen sind förderfähig und können mit KfW-Programm 159 per Kredit finanziert oder mit einem Zuschuss (KfW-Programm 455-b) versehen werden. Lassen Sie sich ein beruhigendes Gefühl durch ein Plus an Sicherheit einfach fördern!

Ausstausch des Heizungssystems

Sie können zur Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Öl- oder Gasbrennwertkesseln KfW-Programme verwenden.

Hierfür benutzen Sie einfach das KfW-Programm 152 für die Kreditvariante oder das KfW-Programm 430 für die Zuschussvariante. Übrigens können auch bereits bestehende Anlagen von diesen Programmen profitieren. Bei Bestandsanlagen ist nämlich eine Optimierung der Wärmeverteilung förderfähig.

Eine Förderung von Kachelöfen oder Kaminen ist bei diesen Förderungen ausgeschlossen. Damit diese Förderungen in Anspruch genommen werden können, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.

Einbau einer Wärmepumpe

Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden.

Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze. Link BAFA-Förderung Erneuerbare Energien.

Tipp: Seit einiger zeit gibt es für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines Ergänzugskredits (KfW-Programm 167), der zusätzlich zu den BAFA-Mitteln in Anspruch genommen werden kann. Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.

Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards

Wenn Sie Besitzer eines Altbaus sind, der vor 1995 gebaut wurde, haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit auf Fördermittel.

Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze. Link BAFA-Förderung Erneuerbare Energien.

Für Heizungsanlagen die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, besteht die Möglichkeit eines Ergänzugskredits (KfW-Programm 167), der zusätzlich zu den BAFA-Mitteln in Anspruch genommen werden kann. Das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 könnte ebenfalls für Sie interessant sein, wenn ihr Gebäude vor 1995 beantragt wurde.

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