Dazu gehören die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung, zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung, zur solaren Kälteerzeugung und zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Es gibt den Ergänzungskredit vom KfW-Programm 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.